{"id":268,"date":"2016-04-17T20:40:30","date_gmt":"2016-04-17T18:40:30","guid":{"rendered":"http:\/\/photography.scheiker.de\/?page_id=268"},"modified":"2023-09-12T16:41:53","modified_gmt":"2023-09-12T14:41:53","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/photography.scheiker.de\/?page_id=268","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div id=\"cc-m-9490416124\" class=\"j-module n j-header \">\n<h1 id=\"cc-m-header-9490416124\" class=\"\">AGB<\/h1>\n<\/div>\n<div id=\"cc-m-9877654024\" class=\"j-module n j-text \">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\u00a0von Tom Scheiker Photography<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"j-module n j-text \">I. Allgemeines<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"j-module n j-text \">\n<p>Die nachfolgenden AGB gelten f\u00fcr alle dem Fotografen erteilten Auftr\u00e4ge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.\u00a0\u201cLichtbilder\u201d im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Standbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)<\/p>\n<p>II. Urheberrecht<\/p>\n<p>Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Ma\u00dfgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.\u00a0Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdr\u00fccklich anders schriftlich vereinbart wurde.\u00a0\u00dcbertr\u00e4gt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist \u2013 sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde \u2013 jeweils nur das einfache Nutzungsrecht \u00fcbertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.\u00a0Die Nutzungsrechte gehen erst \u00fcber nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.\u00a0Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht,das Lichtbild zu vervielf\u00e4ltigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte \u00fcbertragen worden sind.\u00a0Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.\u00a0Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grunds\u00e4tzlich nicht.<\/p>\n<p>III. Verg\u00fctung, Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>F\u00fcr die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten oder Kosten ect. sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Aufgrund $ 19 UStG werden auf unserer Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung). Die Kosten f\u00fcr die Shootingzeit sind nach Auftragsausf\u00fchrung, also am Tag des Shooting zu zahlen, die Kosten f\u00fcr die jeweiligen Lichtbilder nach der Auswahl derselben. L\u00e4ngerfristig vereinbarte Termine bed\u00fcrfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 50% des gesch\u00e4tzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten. F\u00e4llige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber ger\u00e4t in Verzug, wenn er f\u00e4llige Rechnungen nicht sp\u00e4testens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach F\u00e4lligkeit zugehenden Mahnung zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt herbeizuf\u00fchren. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den H\u00e4nden des Fotografen. Eine Anzahlung von 25% des vereinbarten Festpreises pro Workshop, ist bei Buchung als Kaution innerhalb von 7 Tagen zu errichten. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht get\u00e4tigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung. Der Restbetrag wird 30 Tagen vor dem Workshoptermin f\u00e4llig.<\/p>\n<p>IV. Haftung<\/p>\n<p>F\u00fcr die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf f\u00fcr sich und seine Erf\u00fcllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Er haftet ferner f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigef\u00fchrt haben. F\u00fcr Sch\u00e4den an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf wenn nichts anderes Vereinbart wurde \u2013 nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.\u00a0Der Fotograf verwahrt die Daten sorgf\u00e4ltig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Daten zum Kauf an.\u00a0Der Fotograf haftet f\u00fcr Lichtbest\u00e4ndigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.\u00a0Die Zusendung und R\u00fccksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.<\/p>\n<p>V. Leistungsst\u00f6rung, Ausfallhonorar<\/p>\n<p>Nach der Grundbearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgesch\u00fctzte Online-Galerie f\u00fcr 14 Tage zur Verf\u00fcgung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Gibt der Auftraggeber seine Zustimmung, ist die restliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, die Lichtbilder in einer Frist von 4 Wochen fertiggestellt zu haben.<br \/>\nWird die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gr\u00fcnden, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich \u00fcberschritten, so erh\u00f6ht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erh\u00e4lt der Fotograf auch f\u00fcr die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzanspr\u00fcche geltend machen.\u00a0Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:<br \/>\nStorno ab dem 15.\u00a0 Tag nach der Vertragsvereinbarung: 30%<br \/>\nStorno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %,\u00a0ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten f\u00fcr Zusatzbestellungen wie z. B. Studior\u00e4ume, Visagisten usw. werden zus\u00e4tzlich berechnet, unabh\u00e4ngig von der Stornogeb\u00fchr des Fotografen.<\/p>\n<p>VII. Datenschutz<\/p>\n<p>Zum Gesch\u00e4ftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers k\u00f6nnen gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zubehandeln.<\/p>\n<p>VIII. Digitale Fotografie<\/p>\n<p>Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielf\u00e4ltigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datentr\u00e4gern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.\u00a0Die \u00dcbertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielf\u00e4ltigung, wenn dieses Recht nicht ausdr\u00fccklich \u00fcbertragen wurde.<\/p>\n<p>IX. Bildbearbeitung<\/p>\n<p>Die nachtr\u00e4gliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen, Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder f\u00fcr digitales Scrapbooking. Hierbei ist jedoch bei jedweder Ver\u00f6ffentlichung Name und Link des Fotografen anzugeben.\u00a0Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschlie\u00dflich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren, inbesondere bezieht sich diese Regelung auf social Networks wie Facebook, private oder \u00f6ffentliche Foren, etc.<br \/>\nDer Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verkn\u00fcpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Daten\u00fcbertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder \u00f6ffentlichen Wiedergabe,erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.\u00a0Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.<\/p>\n<p>X. Nutzung und Verbreitung<\/p>\n<p>Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur f\u00fcr den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder \u00e4hnlichen Datentr\u00e4gern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.\u00a0Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datentr\u00e4gern und Ger\u00e4ten, die zur \u00f6ffentlichen\u00a0 Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft-oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.\u00a0Die Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bed\u00fcrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.\u00a0Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datentr\u00e4ger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde.\u00a0W\u00fcnscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datentr\u00e4ger, Dateien und Daten zur Verf\u00fcgung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu verg\u00fcten.\u00a0Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datentr\u00e4ger, Dateien und Daten zur Verf\u00fcgung gestellt, d\u00fcrfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen ver\u00e4ndert werden.\u00a0Gefahr und Kosten des Transports von Datentr\u00e4gern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der \u00dcbermittlung kann der Auftraggeberbestimmen.<\/p>\n<p>XI. Lieferzeiten und Reklamationen<\/p>\n<p>Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdr\u00fccklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bez\u00fcglich der Bildauffassung sowie der k\u00fcnstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. W\u00fcnscht der Auftraggeber w\u00e4hrend oder nach einer Aufnahmeproduktion \u00c4nderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf beh\u00e4lt den Verg\u00fctungs-Anspruch f\u00fcr bereits begonnene Arbeiten.\u00a0Lieferfrist\u00fcberschreitung verursacht durch h\u00f6here Gewalt, Betriebsst\u00f6rungen, von Verz\u00f6gerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc.,\u00a0begr\u00fcndet keinen Anspruch auf R\u00fccktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung des Liefervertrages.\u00a0Der Fotograf haftet f\u00fcr Frist\u00fcberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.\u00a0S\u00e4mtliche Arbeiten werden von uns mit der gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Sorgfalt und nach bestem K\u00f6nnen ausgef\u00fchrt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen M\u00e4ngeln m\u00fcssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit m\u00f6glich. Bei Nachbestellungen k\u00f6nnen sich Farbdifferenzen gegen\u00fcber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt<\/p>\n<p>XII. Schlussbestimmungen<\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist der Gesch\u00e4ftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.<\/p>\n<p>XIII. Salvatorische Klausel<\/p>\n<p>Soweit Bedingungen der oben aufgef\u00fchrten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die \u00fcbrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"cc-m-10213504124\" class=\"j-module n j-text \">\n<p>Fotograf\u00a0Tom Scheiker Photography Bottrop<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\u00a0von Tom Scheiker Photography I. Allgemeines Die nachfolgenden AGB gelten f\u00fcr alle dem Fotografen erteilten Auftr\u00e4ge. 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